"Zwangsabgaben" für die IHK und die BG zurückholen

Andreas
05.07.26 20:10 - Kommentar(e)

So holst du dir deine Zwangsabgaben an die IHK und die BG zurück!

Vielleicht hast du dich selbst auch schonmal darüber geärgert, dass du für deine Berufsgenossenschaft (BG) und deine IHK "automatisch" Beiträge bezahlst - quasi Zwangsabgaben für Unternehmen. In diesem Beitrag erfährst du, wie du dir diese Zwangsabgaben wieder zurück holen kannst!

Die IHK - kurz erklärt

Anders als oft angenommen ist die IHK kein staatlicher Apparat, der dir „von oben" vor die Nase gesetzt wird. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die sich selbst verwaltet — auf Basis des IHK-Gesetzes und getragen von ihren eigenen Pflichtmitgliedern. Klingt demokratisch, und formal ist es das auch: Über die Vollversammlung, das „Unternehmerparlament", darf jedes Mitglied mitwählen. Der Haken: Mitglied bist du nicht freiwillig, sondern kraft Gesetz — und zahlst entsprechend. Dazu kommen hoheitliche Aufgaben wie Ausbildungsprüfungen oder Ursprungszeugnisse, die der Staat der Kammer übertragen hat. Diese Mischung aus Zwangsmitgliedschaft und staatlich delegierter Macht ist genau der Punkt, an dem sich die Kritik entzündet.

Die BG - kurz erklärt

Die Berufsgenossenschaft ist der Unfallversicherungsträger der Unternehmen. Insgesamt haben wir in Deutschland 9 unterschiedliche BGs die keinen regionalen, sondern einen Risiko- bzw. Branchenorientierten Fokus haben. Die VBG beispielsweise ist für "Verwaltende" Unternehmen (Banken, Versicherungen, Zeitarbeit, aber auch Sportvereine, ÖPNV, Keramik/Glas u. v. m.) zuständig, die BGN für Betriebe der Nahrungsmittelindustrie. Passiert also Mitarbeitenden in Zusammenhang mit dem Beruf etwas, unterstützt die BG bei der Versorgung und vor allem auch der Wiedereingliederung - viel wichtiger und zielführender ist aber die Präventionsarbeit der BGs.

So bekommst du dein Geld zurück!

Den IHK-Beitrag zurück bekommen:


Der IHK Beitrag setzt sich aus Gewinn und Unternehmensform zusammen. Je mehr Gewinn, desto mehr bezahlst du auch (ja, vergleichbar einer Steuer). Es gibt natürlich noch einen Grundbeitrag deiner IHK und unterschiedliche Ausnahmen und Abweichungen davon. Je mehr Gewinn du machst, desto mehr kannst du deine Verantwortung als Unternehmen auch wahrnehmen und beispielsweise Menschen gezielt ausbilden oder weiterbilden. Beides ist über die IHK möglich und die Kurse sind längst nicht mehr so schlecht wie der Ruf der Kurse noch manchmal lautet.


Auch gibt es je nach IHK noch weitere Zusatz-Angebote wie Gründer-Garagen, Mentoring-Angebote, unterschiedliche Austausch-Formate und wertvolle Vortrags-Abende sowie über die Zeitschrift (und Homepage) auch immer wieder rechtliche Neuigkeiten und Zusammenfassungen.


Du musst die Angebote nur nutzen, schon bekommst du dein Geld zurück. Allein durch die Häppchen an den Veranstaltungen könntest du dich also refinanzieren ;). Spaß beiseite, gerade die Zusatz-Angebote helfen, je nach Branche und Angebot, dich und dein Unternehmen zu platzieren, in den Austausch mit den richtigen Menschen zu kommen und bekannt zu werden in deiner IHK-Region. Nicht nur, wenn du dich als Präsident:in aufstellen lässt kannst du so für Präsenz und Netzwerk-Erweiterung sorgen. Bedenke: Ein starkes Netzwerk aufzubauen braucht seine Zeit!

Den BG-Beitrag zurückbekommen:


Hier wird es fast noch einfacher, denn die BG ist im Grundsatz auf deine Branche fokussiert. Dadurch sind vor allem im Online-Portal diverse Grundlagen und Informationen vorhanden, mit denen du die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeitenden fördern kannst. Fun-Fact: Die meisten Unternehmer:innen mit denen ich spreche, haben sich noch kein einziges mal im Online-Portal angemeldet...


Beispielsweise bietet die VBG mit dem KPZ-Portal dir allein damit (je nach Unternehmensgröße) schon eine Art Rückerstattung, weil du keine separate Betreuung durch einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit brauchst (Abhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden). Aber auch alle anderen BGs haben Vorlagen, Informationen und Hilfestellungen rund um die Arbeitssicherheit, Prozessoptimierungen und Informationen zu neuen Erkenntnissen gesammelt. Auch wenn du in Sachen Arbeitssicherheit extern betreut bist, lohnt sich ein Blick in die Unterlagen der BG. Denn am Ende ist die "Grundbetreuung" nur eine Grund-Betreuung und erfordert auch den Blick darüber hinaus. Natürlich machen das auch die Profis, die dich betreuen. Aber dafür bezahlst du natürlich auch die Dienstleistung.


Darüber hinaus bieten auch die BGs unterschiedliche Aus- und Weiterbildungen an und fördert betriebseigene Kurse wie beispielsweise das Fahrsicherheitstraining oder den betrieblichen Ersthelferkurs. Gerade mit diesen beiden Angeboten holst du dir indirekt dein Geld zurück und bietest deinen Mitarbeitenden einen abwechslungsreichen Team-Tag und einen Mehrwert über den Arbeitsplatz hinaus.

Mecker nicht - komm in die Handlung

Das größte Problem ist, dass gerade kleinere Unternehmen mangels Zeit sich gar nicht um die Angebote und rechtlichen Grundlagen kümmern. Viele Kleinst-Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden wissen häufig gar nichts von der konkreten Verantwortung in Sachen Arbeitssicherheit - klar kümmern sie sich darum nach bestem Wissen und Gewissen, aber zur rechtlichen Anforderung gehört noch etwas mehr!


Dabei bietet vor allem die Thematik der Arbeitssicherheit ein großes unternehmerisches Potenzial! Gerne geben wir dir eine kurze Übersicht, wo dein Unternehmen noch (Leistungs-)Potenziale versteckt hat. Einfach die Umfrage ausfüllen und in den nächsten Tagen erhältst du von uns eine Standortbestimmung zu Stress- und Arbeitsschutz in deinem Unternehmen.

Andreas