Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Unternehmen sind dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeitenden vor Gefahren zu schützen. Das etablierte (und gesetzlich geforderte Mittel) ist die Gefährdungsbeurteilung! Doch was die wenigsten Unternehmen, insbesonder im Bereich kleiner Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitenden wissen: Seit 2013 ist die Gefährdung durch psychische Belastung zu berücksichtigen, zu ermitteln und dementsprechend auch mit Maßnahmen zu belegen deren Wirksamkeit wiederum kontrolliert werden muss.
Die Herausforderung: Je nach Branche und Unternehmensgröße haben insbesondere Klein- und Kleinstunternehmen die Möglichkeit der "alternativen Betreuung" oder auch "Unternehmerregelung" genannt. Das bedeutet, für die Arbeitssicherheit ist die Geschäftsführung selbst verantwortlich und es braucht keine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Was insbesondere bei herkömmlichen Gefahren und den sehr gut agierenden Branchenverbänden und Unfallversicherungen auch wunderbar funktioniert. Denn "normale" Gefährdungen lassen sich relativ gut in Standard-Verfahren bewerten. Heiße Oberflächen tun prinzipiell weh, eine Säge kann etwas abschneiden (auch den Finger...) und so weiter.
Aber die psychische Gefährdung ist viel spezifischer und individueller. Denn während "10 Aufgaben" auf die eine Person belastend wirkt, weil nebenher noch das Telefon klingelt, die 10 Aufgaben alle spontan und nicht-planbar rein kommen und natürlich wichtig sind, sind die gleichen "10 Aufgaben" für eine andere Person, die sich die Arbeit frei einteilen kann und im Einzelbüro ohne großen Telefon-Kontakt sitzt, absolut kein Problem und ab 11 Uhr braucht es weitere 10 Aufgaben.
Die psychische Belastung wirkt sehr individuell, abhängig vor allem auch von den Arbeitseinflüssen wie eben Telefon und anderer Störfaktoren. Der Art der Kommunikation und auch des Tonfalls - habe ich beispielsweise eher frustrierte und unfreundliche Kundenkontakte ist es etwas anderes, als wenn ich überwiegend positive Gespräche fühern darf.
Es gibt zwar Analyse-Tools, wie beispielsweise von der VBG, durch welche die Mitgliedsunternehmen dieser Unfallversicherung ihre Analyse machen können (Ab 7 Mitarbeitenden möglich aufgrund der Anonymität), aber wie dann mit den einzelnen Belastungen konkret umzugehen ist, was vor allem auch der eine Dominostein ist, der das Gesamtsystem ins Rollen bringen kann, das zeigt das Tool am Ende leider nicht. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen sich der Thematik bewusst sind und werden, dass es hier immer einen Profi (z.B. Arbeitspsychologe, Organisationsentwickler mit Schwerpunkt mentale Gesundheit, etc.) braucht, der bei der Auswertung und Definition der Maßnahmen unterstützt.
Denn: Psychische Belastungen zu reduzieren kann - richtig umgesetzt - vor allem auch wirtschaftlich unterstützen. Denn das, was psychisch belastet sind meist auch Faktoren, die in der Leistung negative Auswirkungen haben. Vermindern wir also die psychischen Belastungen erhöhen wir damit automatisch die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Steigern somit aber auch deren Resilienz und vor allem auch Gesundheit, was langfristig zu weniger Krankheitsausfällen führt. Wir sorgen für "geistige Wachheit" der Mitarbeitenden, diese können somit vorausschauend denken und kommunizieren, erhöhen die Qualität und je nach Branche auch die Weiter-Verkäufe (Upsells).
Alles in allem: Psychische Belastung auf dem Schirm zu haben und aktiv anzugehen ist nicht nur menschlich sinnvoll und gesetzlich sogar gefordert, sondern hilft auch die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachhaltig zu verbessern!
