Die psychische Belastung - Teil der Gefährdungsbeurteilung
Die Berücksichtigung der psychischen Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist seit 2013 im Arbeitsschutzgesetz verankert. Dennoch findet die Dokumentation und tatsächliche Analyse nur vermindert in den Unternehmen statt. Dabei stellt sie eine wichtige Handlungsoption, nicht nur zur Erfüllung der Pflicht
zum Schutz der Arbeitnehmenden dar, sondern auch zur Verbesserung der Arbeitsqualität, Leistungsfähigkeit und
Arbeitgeber-Marke.
Zusammenfassung
Die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung ist zwar gesetzlich gefordert, in der Umsetzung sind die Unternehmen und Arbeitsschutzverantwortlichen jedoch mit sehr vielen Freiheiten konfrontiert. Diese Freiheiten ermöglichen nicht nur die eigenständige Gestaltung des Umgangs mit psychischer Belastung, sondern auch die gesamtheitliche Betrachtung des Faktors “Leistung”. Mit der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung können nicht nur Ausfallzahlen reduziert, sondern konkret auch eine Leistungs- und Qualitätssteigerung erzielt werden.
Es zeigt sich auch, dass auch ohne die spezifische Gefährdungsbeurteilung sich immer mehr Unternehmen dem
Thema widmen und proaktiv tätig sind.
Inhalt
In vorliegender Kurz-Fassung finden Sie einen groben Überblick über die Grundlagen und Möglichkeiten aber auch Herausforderungen der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Unternehmen im Rahmen der Unternehmerverantwortung (alternative Betreuung) oder, falls Sie bereits fachlich betreut werden, über die Fragen und Anmerkungen die Sie ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit hier stellen können.
Psychische Belastung - was ist das?
Aus Sicht der Gefährdungsbeurteilung wird alles, was auf die Psyche und Mentalität des Menschen einwirkt als “Belastung” angesehen, während im allgemeinen Sprachgebrauch mit der Belastung eher negative Eindrücke verbunden werden gibt es diese Unterscheidung nicht. Erst durch den individuellen Umgang der Person, basierend auf dessen individueller Voraussetzungen, wird aus einer Belastung eine positive oder negative Beanspruchungsfolge.
Ein Beispiel: Ein Software-Update ist eine Belastung - neutral. Wenn der Mitarbeiter aber gerade im Stress ist und noch schnell etwas vor dem nächsten Meeting erledigen muss oder auf dem Sprung in den Feierabend ist, kann es zu einer negativen Beanspruchungsfolge werden. Ist der Mitarbeiter jedoch gerade fertig geworden und auf dem Weg in eine kurze Pause ist das Update eine willkommene Gelegenheit, sich Zeit für ein Gespräch, Spaziergang oder einfach nur einen Kaffee zu nehmen und die Beanspruchungsfolge ist positiv.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind nun alle einzelnen auf den Mitarbeitenden einwirkenden Elemente in ihrer Summe als “psychische Belastung” zu analysieren und zu beurteilen. Denn jede Belastung einzeln betrachtet stellt in der Regel kein Problem dar, in Ihrer Summe und Vielzahl kann es jedoch kritisch werden.
Die Belastungen
Die drei wesentlichen Betrachtungsfelder der psychischen Belastung sind allgemeine, arbeitsbezogene und private Belastungen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung relevant sind hierbei nur die arbeitsbezogenen Belastungen.
Hierbei geht es beispielsweise um die Aufgaben und deren Inhalt, die Arbeitsumgebung und die sozialen Beziehungen aber auch die Art und Weise von Informationen, Störungen und Ablenkungen im Unternehmen und bei der Arbeit.
Die Analyse
Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ist immer eine Analyse der Ist-Situation - wie ausgeprägt sind die Einzel-Faktoren und welche Belastung ergibt sich aus der Gesamtheit dieser Faktoren. Die Belastung ist damit betrieblich individuell zu betrachten und zu analysieren, da sich insbesondere in der Art und Weise wie die Arbeit erledigt und kommuniziert wird, wie die Gesamtbelastung (Anzahl der Aufgaben) gestaltet wird und wie das soziale Miteinander im Unternehmen gestaltet ist immens unterscheiden können.
Diese Analyse kann beispielsweise im Rahmen eines Workshops, einer Arbeitsplatz-Beobachtung oder auch einer persönlichen oder anonymen Befragung durchgeführt werden. Insbesondere das ifaa (Institut für Angewandte Arbeitswissenschaften) die BAuA oder auch die Unfallkassen wie beispielsweise die VBG bieten hierfür vielfältige Hilfestellung von digitalen Tools (z.B. VBG), Fragebögen zur Ermittlung und Beobachtung (ifaa) oder genereller Erläuterung des Gesamt-Kontextes (BAuA) an.
- VBG-Tool über die Homepage der VBG für Mitgliedsunternehmen zugänglich
- ifaa: “Handlungshilfe Psychische Störungen in der Arbeitswelt” (zu erwerben)
- BAuA: “Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit vermeiden” (zu erwerben)
Somit steht Unternehmen und Verantwortlichen der Arbeitssicherheit das theoretische Wissen zur eigenständigen Umsetzung (sowohl im alternativen Betreuungsmodell für KKU als auch für betriebsinterne Fachkräfte der Arbeitssicherheit) zur Verfügung und auch externe Fachkräfte haben ihr Portfolio stellenweise um die psychische Belastung erweitert.
→ Handlungsempfehlung: Fragen Sie aktiv nach oder prüfen Sie die erhaltenen
Unterlagen, ob hier eine entsprechende Beurteilung der psychischen Belastung
vorgenommen und vor allem auch dokumentiert wurde.
Die tatsächliche Gefährdung
Schwieriger, vor allem in der eigenständigen Umsetzung, wird die Ermittlung der konkreten Gefährdung, welche sich aus der psychischen Belastung ergibt. Was ist “zu viel”?
Hierbei ist der Verweis auf “Branchenüblich” allein nicht ausreichend, da auf die Gesamtheit aller Faktoren einzugehen ist. Auch wenn beispielsweise der Zeitdruck branchenüblich ist, unterscheidet sich die daraus resultierende Belastung von Unternehmen zu Unternehmen.
Aus diesem Grund ist eine Beurteilung der Gefährdung und daraus folgende Ableitung der Maßnahmen nicht ohne vertieftes (Arbeits-) Psychologisches Verständnis möglich oder zumindest eine vertiefte Kenntnis im Bereich dem Schwerpunkt der mentalen Belastung und Psyche der Mitarbeitenden.
Sind einzeln betrachtete Faktoren hoch, zum Beispiel der Zeitdruck bei der Erledigung von Aufgaben, können diese durch gezielte Maßnahmen wie beispielsweise flexiblere Arbeitszeiten, höherer Entscheidungsspiel-raum bzw. Handlungskompetenz oder entsprechender Digitalisierung und Automatisierung abgemildert sein. Auch aus diesem Grund ist keine allgemeingültige Definition möglich, wann bei einer Belastung konkret von der Gefährdung auszugehen ist und wann es als unkritisch zu betrachten ist. Vor allem ist die tatsächliche “Gefährdung” letztlich abhängig von der Einzelperson, auf welche die Belastung einwirkt - und deren aktueller Verfassung. Eine Mitarbeiterin die gerade befördert wurde, im Ehrenamt besonders ausgezeichnet wurde und sich auf die Karriere fokussiert geht mit der Belastung anders um als eine Mitarbeiterin, welche zuhause noch für die Pflege der Eltern verantwortlich ist, die sich kürzlich verletzt haben.
Ableitung von Maßnahmen
Genau aus dieser Thematik gestaltet es sich auch als herausfordernd, entsprechende Maßnahmen abzuleiten. Denn diese kosten in der Regel Geld, sind mit Aufwand verbunden und müssen auch wirtschaftlich Berücksichtigung finden. Die Arbeitsbelastung in Form der Anzahl der Aufträge beispielsweise zu reduzieren ist nicht in allen Unternehmen und Branchen ohne weiteres möglich, genauso wenig wie die Einstellung neuer Mitarbeitenden oder der Umstellung der gesamten IT-Softwarelandschaft.
Aus diesem Grund ist es für Unternehmen sinnvoll und zielführend, einen weiteren - wirtschaftlichen - Wirkungsfaktor zu berücksichtigen: Das Gewinn- und Leistungspotenzial, das in den Maßnahmen zur Reduktion psychischer Belastung steckt. So kann ein Mix aus der Reduktion der Belastung als Benefit für die Mitarbeitenden aber auch der Leistungs-steigerung erzielt werden, wodurch die Maßnahmen den Mitarbeitenden, dem Unternehmen und auch den Kunden zugute kommen.
Langfristige Folgen zu hoher psychischer Belastung
Stress zu reduzieren ist nicht nur ein Benefit, sondern wie eingangs erwähnt, auch im Rahmen des Arbeitsschutzes notwendig. Die Ursache-Wirkungs-Nachweise insbesondere von Erkrankungen wird vermutlich aber nie ausschließlich auf die Arbeitssituation zurückzuführen sein, da immer auch andere Faktoren mit reinspielen. Ansonsten müssten die gleichen negativen Belastungsfolgen bei allen Mitarbeitenden eines Unternehmens auftreten, nicht nur bei einzelnen.
Erwiesen ist jedoch längst, dass durch anhaltenden Stress, Druck und Unzufriedenheit Menschen krank und anfällig für Erkrankungen werden. Sie fallen öfter aus, treffen öfter auch die Entscheidung heute nicht zur Arbeit zu gehen und sind zunehmend demotivierter. Eine Vielzahl von Studien (z.B. GALLUP-Studie 2025) zeigt, dass die emotionale Bindung in den letzten Jahren verloren gegangen ist und auf einem Tiefstwert liegt. Sind Mitarbeitende jedoch psychisch ausgeglichener, haben ein funktionierendes soziales Umfeld und verspüren eine Bindung zum Unternehmen agieren sie gesünder, leistungsfähiger und zielstrebiger und sind vor allem bereit auch in herausfordernden Situationen mit Durchblick und Engagement zu agieren.
Die langfristigen negativen Folgen bestehen also nicht nur gesundheitlich für die Mitarbeitenden, sondern auch wirtschaftlich für das Unternehmen. Eine Kündigung führt zu indirekten Kosten vom 1.5 - 2.5-fachen Jahres-gehalt des Mitarbeitenden, je nach Position und Funktion im Unter-nehmen (Wissensverlust, Ausfall, Rekrutierung, Einarbeitung, etc.). Zudem führt es zu einem Reputations-Verlust des Unternehmens, wenn immer neue Mitarbeitende ein Projekt übernehmen müssen. Ein langfristiger oder wiederkehrender Krankheitsausfall eines Mitarbeitenden ist ebenfalls mit wirtschaftlich negativen Folgen verbunden, da zwar die Lohnfortzahlung entschädigt wird, der Arbeitsaufwand aber auf die anderen übergeht und zusätzlich zur meist bereits bestehenden Belastung erledigt werden muss.
Was Unternehmen tun müssen
Noch finden kaum Kontrollen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden statt, weshalb das Thema trotz seines Alters von 12 Jahren noch immer ein Randthema ist. Doch gerade in den Büro- und Verwaltungsbereichen von Unternehmen, wo die “normale” Gefährdungsbeurteilung sich in Grenzen hält, ist die Betrachtung der psychischen Belastungen nicht nur für das Wohl der Mitarbeitenden sondern auch für die Leistung und Qualität des Unternehmens als Arbeitgeber ein wichtiges Mittel.
Falls das Unternehmen im Rahmen der “Unternehmervariante” die eigen-ständige Betreuung des Arbeitsschutzes durchführt wäre eine umfassende Schulung in dem Bereich fast schon unumgänglich. Das ist zielführend, wenn ein generelles Interesse an den Themenfeldern der Mental-Belastung, Burnout-Prävention und auch Persönlichkeitsdiagnostik bzw. Psychologie der Menschen besteht. Nehmen Sie sich in diesem Fall die Zeit, sich über die mögliche Literatur oder auch Ausbildungsangebote zu informieren und diese (zeitnah) wahrzunehmen.
Ist das Unternehmen in einer externen Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit fragen Sie hier aktiv nach. Wie wird die Analyse der Gefährdung psychischer Belastungen durchgeführt? Worauf basieren die abgeleiteten Maßnahmen? Also woher kommt das “Wissen” darüber, dass diese Maßnahmen notwendig und wirkungsvoll sind? Dokumentieren Sie das am besten schriftlich bzw. lassen es sich schriftlich geben, damit Sie der Verantwortung nachweislich Folge geleistet haben.
Falls Ihre externe Fachkraft sich dieser Thematik nicht annehmen will oder es aus fachlichen Gründen nicht kann und wenn im Rahmen der Unter- nehmervariante keine eigenständige Einarbeitung in das Themenfeld möglich oder zielführend ist:
